Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23747
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14 (https://dejure.org/2015,23747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.2015 - 20 A 1011/14 (https://dejure.org/2015,23747)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 (https://dejure.org/2015,23747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrWG § 18 Abs. 5 S. 2 Alt. 1
    Untersagung der gewerbsmäßigen Sammlung von Alttextilien wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 11 K 1671/13
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Dass die Aufhebung des gewerberechtlichen Untersagungsbescheides nicht hindert, aufgrund des in diesem Verfahren zutage getretenen Verhaltens der Klägerin ihre sammlungsrechtliche Unzuverlässigkeit anzunehmen, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris, ausgeführt.

    Die Verschleierungsabsicht hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, a. a. O., ausgeführt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 627/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht maßgeblich Bezug genommen auf die Begründung seines Beschlusses vom 16. Mai 2013 - 11 L 271/13 - im zugehörigen Eilverfahren sowie auf die Ausführungen des Senats im Rechtsmittelverfahren (Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 627/13 -) und im Wesentlichen ausgeführt: Die in diesen Entscheidungen angeführten massiven und systematischen Verstöße im Zusammenhang mit der Aufstellung von Sammelcontainern in der Vergangenheit rechtfertigten die Annahme, die Klägerin werde sich auch zukünftig nicht rechtmäßig verhalten, insbesondere die sie in ihrer Eigenschaft als gewerbliche Sammlerin von Alttextilien betreffenden Vorschriften missachten.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47, § 52 Abs. 1 GKG (zur Berechnung im Einzelnen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 627/13 -).

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, NVwZ-RR 2013, 957.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 476/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Dass insoweit keine Untersagung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 KrWG, sondern nur nach der 1. Alternative der genannten Vorschrift in Betracht kommt, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 - zur fehlenden Anwendbarkeit der 2. Alt. des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG in diesen Fällen OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 -, juris, hat die Klägerin nicht geltend gemacht und wäre hier auch nicht ergebnisrelevant.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Dass insoweit keine Untersagung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 KrWG, sondern nur nach der 1. Alternative der genannten Vorschrift in Betracht kommt, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 316/14 - zur fehlenden Anwendbarkeit der 2. Alt. des § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG in diesen Fällen OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 476/13 -, juris, hat die Klägerin nicht geltend gemacht und wäre hier auch nicht ergebnisrelevant.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - 20 A 1596/14

    Definition der Zuverlässigkeit als personenbezogenes Merkmal; Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Allein aus den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen aus diesem Verfahren sowie aus den Verfahren 20 A 885/14, 20 A 1012/14, 20 A 1188/14, 20 A 1204/14 und 20 A 1596/14 ergibt sich indes bereits eine beabsichtigte jährliche Sammelmenge von 792 t. Nimmt man nur die in diesem Verfahren weiter angeführten 69 Container auf Dortmunder Stadtgebiet hinzu, ist die Abnahmemenge allein durch diese sieben Sammlungen ausgeschöpft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 20 A 1188/14

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen unzureichender Angaben in der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Allein aus den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen aus diesem Verfahren sowie aus den Verfahren 20 A 885/14, 20 A 1012/14, 20 A 1188/14, 20 A 1204/14 und 20 A 1596/14 ergibt sich indes bereits eine beabsichtigte jährliche Sammelmenge von 792 t. Nimmt man nur die in diesem Verfahren weiter angeführten 69 Container auf Dortmunder Stadtgebiet hinzu, ist die Abnahmemenge allein durch diese sieben Sammlungen ausgeschöpft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 20 A 885/14

    Untersagung der Nutzung und Aufstellung von Sammelcontainern bei Annahme der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14
    Allein aus den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen aus diesem Verfahren sowie aus den Verfahren 20 A 885/14, 20 A 1012/14, 20 A 1188/14, 20 A 1204/14 und 20 A 1596/14 ergibt sich indes bereits eine beabsichtigte jährliche Sammelmenge von 792 t. Nimmt man nur die in diesem Verfahren weiter angeführten 69 Container auf Dortmunder Stadtgebiet hinzu, ist die Abnahmemenge allein durch diese sieben Sammlungen ausgeschöpft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2015 - 20 A 1188/14

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien wegen unzureichender Angaben in der

    Allein aus den dem Senat vorliegenden Erkenntnissen aus diesem Verfahren sowie aus den Verfahren 20 A 885/14, 20 A 1011/14, 20 A 1012/14, 20 A 1204/14 und 20 A 1596/14 ergibt sich indes bereits eine beabsichtigte jährliche Sammelmenge von 792 t. Nimmt man nur die in diesen Verfahren weiter angeführten 69 Container auf E. Stadtgebiet hinzu, ist die Abnahmemenge allein durch diese sieben Sammlungen ausgeschöpft.

    vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14, 20 A 1012/14 und 20 A 1204/14 -.

    Dies lässt sich wiederum kaum mit ihrer Darstellung in verschiedenen Parallelverfahren (20 A 1011/14, 20 A 1012/14 und 20 A 1204/14) in Übereinstimmung bringen, sie habe, nachdem seitens der Geschäftsführung erkannt worden sei, dass sich der administrative Aufwand des Tagesgeschäftes erhöht habe und zur Wahrung einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsbetriebes die vorhandene Belegschaft zu gering gewesen sei, beschlossen, die Mitarbeiterzahl im administrativen Bereich zu erhöhen.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14, 1012/14 und 1204/14 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 20 A 917/16

    Beurteilung der Zuverlässigkeit nach § 18 Abs. 5 S. 2 Alt. 1

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 -, - 20 A 1012/14 - und - 20 A 1204/14 -.
  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 3950/16

    Untersagung einer Alttextiliensammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit;

    Die Kammer teilt die Einschätzung u.a. des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 18 und vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 -, juris Rn. 6; Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 124), dass die Klägerin es darauf anlegt, den Umfang ihrer Sammeltätigkeit dadurch zu verschleiern, dass sie auch unter einem anderen Namen handelt, insbesondere Sammlungen anzeigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - 20 A 1596/14

    Definition der Zuverlässigkeit als personenbezogenes Merkmal; Statthaftigkeit

    - 20 A 1011/14 -, - 20 A 1012/14 - und - 20 A 1204/14 -, vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - und vom 10. August 2015 - 20 A 885/14 -, die sämtlich von der C. GmbH eingeleitete und von der F. GmbH weitergeführte Klageverfahren betreffen.
  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2016 - 9 K 1205/13

    Zuverlässigkeit; Alttextilien; gewerbliche Sammlung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 20 A 1369/15 -, Beschluss vom 10. August 2015 - 20 A 885/14 -, Beschluss vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - und Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 -, - 20 A 1012/14 - und - 20 A 1204/14 -.
  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2016 - 9 K 3243/13

    Zuverlässigkeit; Alttextilien; gewerbliche Sammlung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 20 A 1369/15 -, Beschluss vom 10. August 2015 - 20 A 885/14 -, Beschluss vom 5. August 2015 - 20 A 1188/14 - und Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 -, - 20 A 1012/14 - und - 20 A 1204/14 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 20 A 885/14

    Untersagung der Nutzung und Aufstellung von Sammelcontainern bei Annahme der

    vgl. dazu auch OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14, 20 A 1012/14 und 20 A 1204/14 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht